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Der Umweltminister Schleswig-Holsteins hat die neue Jagdzeitenverordnung S.H. am 11.März 2014 unterzeichnet. Sie gilt mit der amtlichen Bekanntmachung (im April 2014, also bereits für das folgende Jagdjahr) und ist auf zunächst 5 Jahre befristet. Wichtige Änderungen, die jeder in Schleswig-Holstein waidwerkende Jäger wissen sollte.

    • Die Jagdzeiten beim Rot-, Dam- und Sikawild bleiben bestehen. Aber die mögliche Sommerjagdzeit auf Schmaltiere und Schmalspießer von Rot-, Dam- und Sikawild im Juni und Juli bzw. Juli und August entfallen.
    • Rehböcke dürfen zukünftig vom 1. Mai bis zum 31. Januar bejagt werden. Das übrige Rehwild vom 1. September bis zum 31. Januar. Die Bejagung von Schmalrehen ab dem 1. Mai entfällt somit.
  • Nur noch Jungfüchse dürfen nun ganzjährig bejagt werden. Altfüchse haben vom 01.Juli bis 28.Februar Jagdzeit.
  • Verlängerung Jagdzeit auf den Dachs und Graugans bis zum 31. Januar verlängert.
  •  Beschränkung der bisher ganzjährigen Jagdzeit des Wildkaninchens auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember.
  • Nicht mehr ausgeübt werden darf die Jagd in Schleswig-Holstein auf Rebhühner, Fasanenhennen, Türkentauben, Höckerschwäne, Ringel-, Bläss- und Saatgänse, Spieß-, Berg-, Tafel-, Samt- und Trauerenten, Blässhühner, Lach-, Sturm-, Mantel- und Heringsmöwen sowie Nebelkrähen und Elstern.

Man muss nicht immer einer Meinung sein, so stört eine Verlängerung der Jagdzeit des Rehbockes den kritischen Waidmann wenig, hat er doch die Wahl den Abzug zu drücken oder eben nicht. Ob die freiwillige Schonung auch von Reviernachbaren und dem Bediensteten der Landesforsten mitgetragen wird, kann er sicher nicht beeinflussen. So erfreue ich mich allein an der Verlängerung der Jagdzeiten von Dachs und Graugans.
Die Verfasser müssen jedoch regelmäßig „Fuchs und Elster“ im DDR-Sandmännchen gesehen haben. Anders kann ich mir das Jagdverbot auf die Vielzahl der Elstern nicht erklären. Auch wird offensichtlich dem Jäger die Unterscheidung von Elster und Nebelkrähe abgesprochen, sodass diese Krähe mit den schwarz-weißem Federkleid auch nicht gejagt werden darf.
Da hilft auch die Jagduntersagung auf die bisher in der Regel pardonierten Fasanenhennen und Rebhühner wenig, wenn ihr Gelege oder die Jungbrut von den Rabenvögeln heimgesucht werden. Der Jäger ist dabei zumindest für die nächsten 5 Jahre zum Zusehen verbannt.

Da hilft kein Flehen und kein Schrein, da muss man eben politisch aktiver sein.

In diesem Sinne. Gruß und Waidmannsheil Euer Dreispross

(Quellen: WildundHund.de; Lübecker Nachrichten Online)

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Ihr Jagdkameraden in unserem grossen Kanton hatten, so schien es, bisher alles bestens im Griff. Auch geltet Ihr in vielen jagdlichen Belangen als unsere Vorbilder. Wer es bei Euch mit dem Forst gut hat, hat’s gut, wenn die miletante Pseudo-Naturschutz-Politik nicht zu stark auftrumpfen kann. Auch wir erlegen die Füchse nur dann wenn sie keine unselbständigen Jungen in den Bauten führen. Was jedoch ein Überhang an Elstern zur Biodiversität beitragen soll, verstehe ich auch nicht. Egal, freuen wir uns an unseren Freiheiten und stehen wir dafür ein. Sicher sind politisches Engagement, gute Öffentlichkeitsarbeit und eine optimalere Transparenz notwendig, um unser Jagen am Leben zu erhalten. Und dafür wollen wir vermehrt zusammenarbeiten. Egal wo die EU Grenzen ganz genau durchführen oder nicht.
    Wünsche Euch allen ein kräftiges Weidmannsheit (CH = Jägers G’fell). Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder im Thüringer- und im Schwarzwald mit unseren Kameraden zu weidwerken. Weidmannsdank.

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